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Der Weisheitszahn
Die Besonderheiten unseres "Achters"

Der Weisheitszahn, dritter Backenzahn oder auch „Achter“ (der achte Zahn in der jeweiligen Zahnreihe), kommt üblicherweise als letzter durch Knochen und Mundschleimhaut, um sich hinter dem „Siebener“ in die Zahnreihe einzugliedern. Da dies erst im Erwachsenenalter geschieht, hat der dritte Molar in vielen Kulturen einen eigenen Namen: "kauernder Zahn"(Thailand), "jüngster Zahn"(Indonesien), "den Eltern unbekannter Zahn"(Japan) und hierzulande eben "Weisheitszahn".

Weisheitszahn

Probleme mit Weisheitszähnen treten zumeist erst ab dem zwanzigsten Lebensjahr auf. Eine wirkliche Funktion beim Kauen haben Weisheitszähne kaum. Eine Besonderheit der Achter ist, dass sie nicht mehr bei allen Menschen ausgebildet werden. Auch Mischformen, bei denen zwei oder drei Achter vorhanden sind, werden im Praxisalltag beobachtet. Das bedeutet, dass wir Menschen uns im Rahmen der Evolution vom Weisheitszahn „weg-entwickeln“. Wissenschaftler schätzen, dass in ein paar tausend Jahren keine Weisheitszähne mehr gebildet werden.

Bei wiederum der Hälfte der „Weisheitszahnträger“ kommt es aufgrund des Missverhältnisses von Kiefer- und Zahngröße durch diesen Platzmangel zu Problemen beim Zahndurchbruch. Die durch den behinderten Durchbruch entstehende Tasche kann erhebliche Abszesse, Kariesbefall des benachbarten „Siebeners“ und unangenehmen Geruch oder Geschmack verursachen. Andernfalls kann es zu starken Beschwerden, Schmerzen und bei unsachgemässer Therapie bis zur Osteomyelitis kommen.
Übrigens kann ein Weisheitszahn nicht die anderen Zähne verschieben oder durch Druck beim Wurzelwachstum eine Zahnfehlstellung bewirken.

Fast immer ist die operative Entfernung der Weisheitszähne erforderlich.
In der Regel ist dieser Eingriff zwar sehr gut in Lokalanästhesie durchführbar, jedoch ist in besonderen Fällen die Entfernung in Vollnarkose anzuraten. Ein Eingriff in Vollnarkose sollte nur in einem Krankenhaus mit den entsprechenden Einrichtungen wie Operationssaal und dem für Vollnarkose ausgebildeten Personal wie Anästhetist (Narkosefacharzt), OP-Schwester, ect. durchgeführt werden. Meist kann man schon einige Stunden nach der OP das Krankenhaus wieder verlassen, ein stationärer Aufenthalt ist kaum nötig.

Weitere Informationen erhalten Sie natürlich gerne in Ihrer Ordination DENTS.